Archive for März, 2009

Wie sieht die deutsche Rechtslage dazu aus?

Leider habe ich dazu bisher noch keine Informationen ausfindig machen können, denn es handelt sich ja bei einer solchen Rechtssprechung zugegebenermaßen nicht gerade um einen alltäglichen Fall (und das ist ja auch gut so!). Dennoch würde es mich interessieren, ob man jemanden, der in anderen Ländern mit Minderjährigen schläft und es dort kein Gesetz bricht, hier in Deutschland dennoch dafür verurteilen könnte, so wie es gerade heute mit den beiden französischen Pädophilen geschehen ist, die für ihre Taten in Thailand nun von einem französischen Gericht zu sieben Jahren Haft verurteilt wurden sind.
Vielleicht ist ja jemand hier, der Auskunft zu geben kann diesem unschönen Thema.

Ein wenig erstaunlich

Ein wenig erstaunlich dabei ist, dass die beiden Männer nicht von einem thailändischen Gericht verurteilt wurden, wie man ja im ersten Moment angenommen hätte. Nein, die beiden für von französischen Gerichten dazu verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, dass es ja in Thailand keine strafrechtliche Verfolgung mit sich zieht, wenn die aus unserer Sicht Minderjährigen wenigsten zwölf oder so sind. Also könnte man auch meinen, dass dies nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Doch seit 1998 gibt es in Frankreich ein Gesetz, was dies doch erlaubt. Wahrscheinlich hängt damit auch die nicht ganz so hohe Strafe von sieben Jahren ab, weil man vor Ort nicht unbedingt gegen geltendes Recht verstoßen hatte.

Verurteilt

Zwei Franzosen wurden nun für ihre ‚Lustreisen’ nach Thailand und Kambodscha verurteilt, auf denen sie regelmäßig Minderjährige für den sexuellen Akt bezahlten. Der Zeitraum dieser Reisen streckte sich über vier Jahre, von 2003 bis 2007. Die beiden Männer im Alter von 51 und 72 Jahren bekamen nun dafür die Strafe von sieben Jahren Gefängnis ausgesprochen. Aufgeflogen sind sie damals, weil sie diese Erlebnisse filmisch dokumentiert hatten und als es dann zu einer Razzia kam, wurden diese Bänder beschlagnahmt und die beiden Männer somit identifiziert. Wie es zu der Strafzeit von sieben Jahren kommt, ist für mich noch nicht ganz durchschaubar, denn ich hätte mehr gedacht.

Kurze Richtigstellung

Ich habe soeben noch einmal die alten Beiträge zu dem Thema durchgelesen, die ich hier bereits veröffentlicht habe und bei einem viel mir eine ungünstige Formulierung, die hiermit richtig gestellt werden soll. Zu der Begründung, warum der Schweizer Reporter Christoph Müller verhaftet und in Thailand angeklagt wird, schrieb ich, es ging dabei um den Vorwurf der Verleumdung. Doch ich weiß nicht, ob ausreichend deutlich wurde, dass Müller einen in Thailand lebenden Schweizer gefilmt hatte, der gelernter Bierbrauer war und sich als falscher Arzt ausgegeben haben soll. Damit war der Mann in der Reportage gemeint, NICHT Müller selbst. Das sei hiermit nur noch einmal deutlich gestellt.

Schweizer Fernseh-Reporter darf gehen

Nachdem ihm die Behörden bei seiner Ankunft in Thailand verhaftet hatten, zwar auf Kaution entließen, ihm aber seinen Pass abnahmen, saß es zunächst nicht so gut aus für den Reportes Christoph Müller. Doch nun bekam der Schweizer seinen Pass zurück und darf das Land bist zur Anhörung im April verlassen. So kann Müller nun wieder seine Arbeit für das Schweizer Fernsehen in der Schweiz aufnehmen und ist sehr glücklich darüber. Das bedeutet jedoch nicht, dass der ganze Rechtsstreit schon ausgestanden ist. Doch Müller und das SF sind zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe bald in Luft auflösen werden.

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