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Weltkulturerbe: Streit zwischen Thailand und Kambodscha

Der Tempel „Preah Vihear“ – seitdem er im vergangenen Jahr zum Weltkulturerbe ausgerufen wurde, ist der Jahrhunderte alte Streit zwischen Thailand und Kambodscha erneut entfacht worden. Die beiden Nachbarstaaten sehen nämlich jeder diesen „Berg des heiligen Klosters“ als ihr Eigentum an, was die Lage kompliziert macht. Außergewöhnlich zugleich, denn normalerweise stellt es eine Nation eher vor die unangenehme Aufgabe, sich um das Weltkulturerbe in nötigen finanziellen Umfang zu kümmern, was dann oft die Unesco vertretend übernimmt.

Doch bei diesem Heiligtum, nördlich von Phnom Phen gelegen, gibt es gleich zwei Paten, die beide gern ihren Pflichten nachkommen möchten. So wird das Gebiet seit langer Zeit wie eine Sperrzone behandelt, auch wenn es in den nahen Vergangenheit zu Lockerungen kam und erstmals teilweise auch Touristen Zugang zu Khmer-Tempel hatten.

Wie sieht die deutsche Rechtslage dazu aus?

Leider habe ich dazu bisher noch keine Informationen ausfindig machen können, denn es handelt sich ja bei einer solchen Rechtssprechung zugegebenermaßen nicht gerade um einen alltäglichen Fall (und das ist ja auch gut so!). Dennoch würde es mich interessieren, ob man jemanden, der in anderen Ländern mit Minderjährigen schläft und es dort kein Gesetz bricht, hier in Deutschland dennoch dafür verurteilen könnte, so wie es gerade heute mit den beiden französischen Pädophilen geschehen ist, die für ihre Taten in Thailand nun von einem französischen Gericht zu sieben Jahren Haft verurteilt wurden sind.
Vielleicht ist ja jemand hier, der Auskunft zu geben kann diesem unschönen Thema.

Ein wenig erstaunlich

Ein wenig erstaunlich dabei ist, dass die beiden Männer nicht von einem thailändischen Gericht verurteilt wurden, wie man ja im ersten Moment angenommen hätte. Nein, die beiden für von französischen Gerichten dazu verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, dass es ja in Thailand keine strafrechtliche Verfolgung mit sich zieht, wenn die aus unserer Sicht Minderjährigen wenigsten zwölf oder so sind. Also könnte man auch meinen, dass dies nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Doch seit 1998 gibt es in Frankreich ein Gesetz, was dies doch erlaubt. Wahrscheinlich hängt damit auch die nicht ganz so hohe Strafe von sieben Jahren ab, weil man vor Ort nicht unbedingt gegen geltendes Recht verstoßen hatte.

Näheres zur Verhaftung

Laut Sonntagsblick, einem Schweizer Internetportal, wurde bereits im Jahr 2002 eine Anzeige gegen Christoph Müller seitens einer thailändischen Organisation – den genauen Namen habe ich leider noch nicht ausfindig machen können – in Thailand eingereicht. Das ist auch der Grund, warum Müller gleich nach seiner Landung verhaftet wurde.
Der Grund hierfür sei wohl, dass diese Organisation ihm Verleumdung vorwürft. Auslöser für diese Anzeige sei ein von Müller verfasster Bericht über einen in Thailand lebenden Schweizer aus dem Jahr 2002. Für mich persönlich klingt der Fall und die damit einher gehende Rechtslage doch etwas fragwürdig…

Wichtiger Nachtrag!

Leider kam diese Information erst ein wenig verspätet bei mir an, dennoch muss ich das Thema jetzt auf jeden Fall aufgreifen: Christoph Müller, der Chefreporter und Redaktionsleiter DOK des Schweizer Fernsehens, ist bei seiner Einreise in Thailand vergangenen Montag, den 02. März, verhaftet und in Handschellen abgeführt worden.

Zur Zeit versuche ich, etwas detailierter heraus zu finden, wie es genau dazu gekommen ist und wie es weiter zu gehen scheint mit dem renommierten Reporter. Zur Zeit sitzt er nicht im thailändischen Gefängnis, doch die Behörden haben ihm den Pass abgenommen und so darf er das Land vorerst nicht verlassen.

Nähere Infos werden folgen!

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