Ein wenig erstaunlich

Ein wenig erstaunlich dabei ist, dass die beiden Männer nicht von einem thailändischen Gericht verurteilt wurden, wie man ja im ersten Moment angenommen hätte. Nein, die beiden für von französischen Gerichten dazu verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, dass es ja in Thailand keine strafrechtliche Verfolgung mit sich zieht, wenn die aus unserer Sicht Minderjährigen wenigsten zwölf oder so sind. Also könnte man auch meinen, dass dies nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Doch seit 1998 gibt es in Frankreich ein Gesetz, was dies doch erlaubt. Wahrscheinlich hängt damit auch die nicht ganz so hohe Strafe von sieben Jahren ab, weil man vor Ort nicht unbedingt gegen geltendes Recht verstoßen hatte.

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