Kurze Richtigstellung
Ich habe soeben noch einmal die alten Beiträge zu dem Thema durchgelesen, die ich hier bereits veröffentlicht habe und bei einem viel mir eine ungünstige Formulierung, die hiermit richtig gestellt werden soll. Zu der Begründung, warum der Schweizer Reporter Christoph Müller verhaftet und in Thailand angeklagt wird, schrieb ich, es ging dabei um den Vorwurf der Verleumdung. Doch ich weiß nicht, ob ausreichend deutlich wurde, dass Müller einen in Thailand lebenden Schweizer gefilmt hatte, der gelernter Bierbrauer war und sich als falscher Arzt ausgegeben haben soll. Damit war der Mann in der Reportage gemeint, NICHT Müller selbst. Das sei hiermit nur noch einmal deutlich gestellt.